VERWALTUNGSRAT

Der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde Heilige Dreifaltigkeit wurde am Wochenende des 27.04.2024 und 28.04.2024 gewählt. Das Gremium setzt sich zusammen aus:

  • Pfarrer Kai Scheffler (Vorsitzender)
  • Norbert Machuy (Stv. Vorsitzender)
  • Christoph Biegl
  • Anke Freienstein-Schöppner
  • Peter Kley
  • Sebastian Müller
  • Simone Riefer

Jede Kirchengemeinde im Bistum Fulda hat einen gewählten Verwaltungsrat, dessen Hauptaufgaben in folgenden Tätigkeiten bestehen.

  • Verwaltung des Kirchenvermögens
  • Vertretung der Kirchengemeinde in Vermögensfragen
  • Bestellung des Rendanten
  • Beschluss über den Haushaltsplan der Gemeinde
  • Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Rendanten
  • Prüfung der Vermögensverzeichnisse
  • Entscheidung in Personalfragen
  • Entscheidung über bauliche Tätigkeiten

Die Verwaltungsratsmitglieder werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigen, die am Wahltag 25 Jahre alt und nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung ausgeschlossen sind. Nicht wählbar sind Geistliche, Ordensangehörige und im Dienst der Kirchengemeinde stehende Personen.


Alle drei Jahre wird im Rahmen von Ergänzungswahlen jeweils die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder neu gewählt. Die Ersatzmitglieder müssen bei jeder Wahl neu gewählt werden.

Besondere Ehre und Empfehlung verdienen in der Kirche
jene Laien, die, ehelos oder verheiratet,
sich selbst für immer oder auf Zeit
 mit ihrem Fachwissen dem Dienst an den 
kirchlichen Institutionen und an deren Werken hingeben.

(APOSTOLICAM ACTUOSITATEM -  über das Laienapostolat)